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Hausratversicherung


Mit einer Hausratversicherung sind alle Gegenstände im trauten Heim gegen Einbruchdiebstahl abgesichert, die zur Einrichtung (Möbel, Elektrogeräte), zum Gebrauch (Kleidung) oder Verbrauch (Lebensmittel) gehören. Dabei ist zu beachten, dass die Hausratversicherung nur Schäden aus einem Einbruchdiebstahl abdeckt, dazu zählen entwendete Gegenstände und durch den Einbruch durch Vandalismus beschädigte Gegenstände. Diebstahl ohne gewaltsamen Einbruch bzw. Trickbetrug ist nicht versichert.
Zum Haushalt gehören auch die Gegenstände, die sich in Nebengebäuden wie verschlossenen Hobbyräumen, Garagen oder Kellern befinden.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme wird im Allgemeinen die Quadratmeterzahl der versicherten Räumlichkeiten zugrunde gelegt. Etwa 600-700 Euro pro Quadratmeter sind durchschnittlich durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bei einer niedrigeren Versicherungssumme wird im Schadensfall geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. In diesem Fall würde dementsprechend nur ein Prozentsatz der durch Einbruchdiebstahl entwendeten Gegenstände gezahlt. Haushaltgegenstände, die in die Hausratversicherung eingeschlossen sind, werden zum Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert ersetzt. Deshalb erfolgt auch jährlich eine Anpassung der Versicherungspolice auf der Grundlage der Kaufpreisentwicklung.
Für Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle (dazu gehört beispielsweise auch das Silberbesteck), Wertpapiere, Briefmarken- oder Münzsammlungen, Bargeld, Urkunden, wertvolle Pelze und Teppiche sowie Kunstgegenstände, zu denen Antiquitäten, Gemälde, Grafiken oder Plastiken gehören, gilt in der Regel eine Entschädigungssumme von maximal 20% der versicherten Summe. Die Versicherungssumme kann man jedoch gegen eine Erhöhung der Entschädigungshöchstgrenze aufstocken lassen. Zusätzlich gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen: für Bargeld 1.020 Euro, für Sparbücher 2.500 Euro. Die Entschädigungsgrenzen variieren von Versicherung zu Versicherung. Ebenso wird beim Abschluss einer Versicherung geprüft, ob Wertsachen in einem Tresor aufbewahrt werden. In diesem Fall gelten andere Höchstbeträge. Auch wird die verschlossene Aufbewahrung der Wertsachen mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag belohnt. Möbel zählen nicht als Wertsachen.
Es ist empfehlenswert, alle in der Wohnung befindlichen Wertsachen mit dem aktuellen Wert aufzulisten und eine Versicherung nach dem ermittelten Wert abzuschließen, um im Schadensfall über eine ausreichende Deckung zu verfügen.