Mit einer Hausratversicherung sind alle Gegenstände im
trauten Heim gegen Einbruchdiebstahl abgesichert, die zur
Einrichtung (Möbel, Elektrogeräte), zum Gebrauch (Kleidung)
oder Verbrauch (Lebensmittel) gehören. Dabei ist zu
beachten, dass die Hausratversicherung nur Schäden aus einem
Einbruchdiebstahl abdeckt, dazu zählen entwendete
Gegenstände und durch den Einbruch durch Vandalismus
beschädigte Gegenstände. Diebstahl ohne gewaltsamen Einbruch
bzw. Trickbetrug ist nicht versichert.
Zum Haushalt gehören auch die Gegenstände, die sich in
Nebengebäuden wie verschlossenen Hobbyräumen, Garagen oder
Kellern befinden.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme wird im
Allgemeinen die Quadratmeterzahl der versicherten
Räumlichkeiten zugrunde gelegt. Etwa 600-700 Euro pro
Quadratmeter sind durchschnittlich durch die
Hausratversicherung abgedeckt. Bei einer niedrigeren
Versicherungssumme wird im Schadensfall geprüft, ob eine
Unterversicherung vorliegt. In diesem Fall würde
dementsprechend nur ein Prozentsatz der durch
Einbruchdiebstahl entwendeten Gegenstände gezahlt.
Haushaltgegenstände, die in die Hausratversicherung
eingeschlossen sind, werden zum Wiederbeschaffungswert bzw.
Neuwert ersetzt. Deshalb erfolgt auch jährlich eine
Anpassung der Versicherungspolice auf der Grundlage der
Kaufpreisentwicklung.
Für Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle (dazu gehört
beispielsweise auch das Silberbesteck), Wertpapiere,
Briefmarken- oder Münzsammlungen, Bargeld, Urkunden,
wertvolle Pelze und Teppiche sowie Kunstgegenstände, zu
denen Antiquitäten, Gemälde, Grafiken oder Plastiken
gehören, gilt in der Regel eine Entschädigungssumme von
maximal 20% der versicherten Summe. Die Versicherungssumme
kann man jedoch gegen eine Erhöhung der
Entschädigungshöchstgrenze aufstocken lassen. Zusätzlich
gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen: für Bargeld 1.020
Euro, für Sparbücher 2.500 Euro. Die Entschädigungsgrenzen
variieren von Versicherung zu Versicherung. Ebenso wird beim
Abschluss einer Versicherung geprüft, ob Wertsachen in einem
Tresor aufbewahrt werden. In diesem Fall gelten andere
Höchstbeträge. Auch wird die verschlossene Aufbewahrung der
Wertsachen mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag
belohnt. Möbel zählen nicht als Wertsachen.
Es ist empfehlenswert, alle in der Wohnung befindlichen
Wertsachen mit dem aktuellen Wert aufzulisten und eine
Versicherung nach dem ermittelten Wert abzuschließen, um im
Schadensfall über eine ausreichende Deckung zu verfügen.
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